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Glossar
Von A bis Z informiert
In der Versicherungswelt finden sich viele Fachbegriffe. Damit Sie zukünftig genau wissen von welchen Deckungen wir sprechen und welche Leistungen Ihr Vertrag nun wirklich beinhaltet, erläutern wir hier die wichtigsten Begriffe.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die allgemeinen Versicherungsbestimmungen sind die Grundlage des Versicherungsvertrages. Sie regeln die allgemeinen Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Antrag
Wenn Sie eine Versicherung abschliessen möchten, setzt dies einen Antrag voraus. An diesen sind Sie gemäss Gesetz 14 Tage gebunden. In dieser Zeit prüfen wir das Risiko und entscheiden über die Annahme Ihres Antrages.
Assistance
Eine Zusatzdeckung zu unseren Auto- oder Motorradversicherungen. Steht unseren Kunden jeden Tag, rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite. Professionelle, kompetente und unbürokratische Hilfeleistung in Notlagen, weltweit!
Auslandschadenschutz
Eine Zusatzdeckung zu unseren Auto- oder Motorradversicherungen. Wir kommen auch für Ihren Schaden auf, wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind und der Verursacher nicht ausreichend versichert ist.
Autoversicherung
Der Begriff umfasst die gesetzliche Autohaftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung und die Unfallversicherung für Fahrzeuginsassen.
B
Bargeldvorschuss
Wird Ihnen sämtliches Bargeld gestohlen und besteht keine andere Möglichkeit zur Beschaffung von Bargeld, leisten wir Ihnen aufgrund eines Anrufes und eines Polizeirapports einen Bargeldvorschuss oder eine Kostengutsprache in der Höhe von maximal CHF 2 000.
Beraubung
Beraubung ist eine qualifizierte Art des Diebstahls. Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl setzt Beraubung die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer (oder mit diesem in Hausgemeinschaft lebenden Personen) voraus. Ein Diebstahl wird auch dann als Beraubung qualifiziert, wenn das Opfer keinen Widerstand leisten kann (z. B. infolge Tod oder Ohnmacht).
Besondere Auslagen
Unter besonderen Auslagen verstehen wir diejenigen Kosten, die Ihnen zusätzlich zum Schadenfall entstehen: Z. B. Kosten für ein Mietfahrzeug oder Unterkunft.
Bonusschutz
Der Bonusschutz verhindert, dass sich Ihre Bonusstufe nach einem Schadenfall verschlechtert. Das gilt sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Vollkasko und bedeutet, dass Sie auch nach der Erledigung eines versicherten Schadens weiterhin die selbe Versicherungsprämie bezahlen wie zuvor.
C
Carglass
Unser offizieller Partner für Glasschäden an Ihrem Fahrzeug. Reparaturen lassen Sie ohne Selbstbehalt und am Ort Ihrer Wahl durch vornehmen.
D
Deckung
Die Deckung definiert durch eine genaue Umschreibung der versicherten Risiken, welche Schäden und Ereignisse durch Ihre Police versichert sind.
Deckungsunterbruch
Wird die Prämie trotz Mahnung nicht bezahlt, ist der Versicherungsschutz unterbrochen. Erst wenn die Prämie bezahlt wird, tritt die Versicherung wieder in Kraft. Ereignet sich während des Unterbruchs ein Schaden, wird dieser nicht durch die Versicherung bezahlt.
Diebstahl
Diebstahl ist eines von vier Risiken, die durch die Hausratsversicherung gedeckt sind. Es werden verschiedene Arten von Diebstahl unterschieden: Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- oder Trickdiebstahl sowie einfacher Diebstahl.
E
Elementarschaden / Elementarereignisse
Elementarschäden sind Schäden, die durch die so genannten „Elementarereignisse“ Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Lawine, Schneedruck, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.
Einbruchdiebstahl
Beim Einbruchdiebstahl verschafft sich der Täter gewaltsam Zugang in einen Raum oder ein Gebäude.
Einfacher Diebstahl
Unter einfachem Diebstahl versteht man die unrechtmässige Entwendung einer Sache ohne Gewalteinwirkung. Das heisst, dass sich dem Täter keine nennenswerten Hindernisse in den Weg stellen (z. B. offen stehende Fenster). Der einfache Diebstahl ist durch die Hausratversicherung gedeckt.
Entreissdiebstahl
Liegt vor, wenn der Täter seinem Opfer Sachen, die dieses auf sich trägt oder in der Hand hält, gewaltsam entreisst.
G
Glasbruch / Glasschaden
Die Glasbruchversicherung deckt Schäden an Scheiben oder glasähnlichen Werkstoffen (z. B. Auto-Scheinwerfer). Sie ist sowohl Bestandteil der Auto- oder Motorradversicherung wie auch der Hausratsversicherung.
Gefälligkeitsabzug
Wenn Sie jemandem eine Gefälligkeit erweisen, ohne davon einen Vorteil zu haben, sind Sie für dabei von Ihnen verursachte Schäden nur reduziert haftpflichtig. Konkret bedeutet dies, dass auch die Haftpflichtversicherung nur diese reduzierte Haftung zu leisten verpflichtet ist. Bei in solchen Situationen verursachten Schäden, verzichten wir auf diese Reduktion der Leistung, sofern der verursachte Schaden einen Betrag von CHF 5'000.- nicht übersteigt.
Ein Beispiel
Sie helfen einer guten Bekannten beim Umzug in eine neue Wohnung. Dabei stolpern Sie und lassen den brandneuen Fernseher Ihrer Bekannten fallen. Die Reparatur des Gerätes kostet 600 Franken. Weil es sich bei Ihrer Unterstützung um eine so genannte „Gefälligkeit“ handelt, müssten Sie - resp. Ihre Haftpflichtversicherung - von Gesetzes wegen nicht den gesamten Schaden ersetzen. Weil es sich um eine gute Freundin handelt, kann Sie dies in eine unangenehme Situation bringen; Ihre Bekannte könnte verärgert sein. Deshalb verzichten wir in solchen Fällen auf den gesetzlich erlaubten Gefälligkeitsabzug und entrichten den gesamten Betrag.
Grobfahrlässigkeit
Grobfahrlässiges Handeln liegt vor, wenn eine elementare Sorgfaltspflicht verletzt wird. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit verursacht werden, können zu einer Reduktion der Versicherungsleistungen führen. Deshalb bieten wir als Zusatzdeckung zu unseren Kaskoversicherungen die Option „Grobfahrlässigkeit“ an. Wenn diese abgeschlossen wird, verzichten wir auf Regress und Leistungskürzungen, allerdings nicht, wenn der Lenker das versicherte Ereignis in alkoholisiertem Zustand oder unter Drogeneinfluss verursacht hat.
H
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie versehentlich Dritten zufügen. Wir bieten die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung sowie Privathaftpflichtversicherungen an.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Ihr Hab und Gut bei Schäden infolge Feuer und Elementarereignissen, bei Diebstahl und Beraubung, Wasserschäden und Glasbruch sowie bei Beschädigungen und Verlust auf Reisen.
Heilungskosten
Unter Heilungskosten versteht man krankheits- oder unfallbedingte Behandlungsauslagen. D.h. die Kosten für Arzt, sonstiges medizinisches Personal, Medikamente oder Therapien im Spital, in der Arztpraxis oder zu Hause.
Hole-in-One Versicherung
Der Traum eines jeden Golfers: Vom Abschlag direkt ins Loch! Doch ein solcher Traumschlag hat gemäss den geltenden Golfbräuchen die Folge, dass Sie alle Anwesenden im Clubhaus auf einen Drink einladen müssen, was schnell einmal ziemlich teuer werden kann! Für diesen Fall lässt sich in unserer Haftpflichtversicherung die Hole-in-One Deckung einschliessen. Ist dies der Fall, übernehmen wir diese Folgekosten bis zu einem Betrag von 3'000 Franken (gilt für offizielle Turniere).
I
Internetschutz
Mit unserem Internetschutz können Sie Schäden versichern, die Ihnen durch die missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkartendaten im Internet entstehen.
Invaliditätskapital
Sollten Sie einen Unfall erleiden, der zu vollständiger Invalidität führt, zahlen wir Ihnen die für diesen Fall vereinbarte Versicherungssumme – das Invaliditätskapital – aus. Bei einer teilweisen Invalidität wird dieses Kapital entsprechend der geltenden Bestimmungen reduziert.
K
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Wir bieten Teil- und Vollkaskoversicherungen an.
Kaufschutzbrief
Der Kaufschutzbrief ist eine Zusatzdeckung zu unserer Hausratsversicherung. Damit sind Ihre neu gekauften Gegenstände bereits auf dem Transport vom Geschäft nach Hause versichert. Ebenfalls umfasst der Kaufschutzbrief die Leistungen Internetschutz und Bargeldvorschuss .
Kollisionskasko (Vollkasko)
Die Kollisions- oder Vollkaskoversicherung ist der Rundumschutz für Ihr Fahrzeug. Sie deckt Schäden, auch wenn Sie diese selber verursacht haben. Diese Deckung empfehlen wir vor allem für wertvolle, neue oder geleaste Fahrzeuge. Sie umfasst auch alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.
Kosten im Schadenfall
Die im Zusammenhang mit dem Eintritt eines versicherten Schadens entstehenden Räumungskosten, zusätzlichen Lebenshaltungskosten und Schlossänderungskosten sowie Kosten für Notverglasungen, Nottüren und Notschlösser; ferner die tatsächlich aufgewendeten Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen und anderen Dokumenten.
M
„Mallorca“-Deckung
Damit Sie bei Mietfahrzeugen im europäischen Ausland über mindestens die gleich hohe Haftpflichtversicherungssumme verfügen, wie sie in der Schweiz vorgeschrieben ist, erhöht die Privathaftpflichtversicherung der Allianz24.ch den Versicherungsschutz um die betreffende Differenz.
D.h. Allianz24.ch gewährt Versicherungsschutz für eine allfällige Differenz zwischen der im betroffenen Land maximal abschliessbaren Höchstversicherungssumme und der in der Schweiz geltenden Mindestversicherungssumme für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Marderschaden
Schäden (insbesondere Bissschäden), die durch Marder verursacht werdensind sowohl in der Voll- wie auch Teilkaskoversicherung versichert, und zwar ohne Begrenzung und inklusive allfälliger Folgeschäden. Diese Deckung empfiehlt sich insbesondere für Fahrzeuge, die häufig über Nacht im Freien stehen.
Mieterschäden
Schäden, die ein Mieter an der gemieteten Sache, namentlich in einer Mietwohnung, verursacht.
Mitgeführte Sachen
Die Deckung „Mitgeführte Sachen“ ist Bestandteil unserer Kaskoversicherungen und erstreckt sich auf die in Ihrem Fahrzeug mitgeführten Gegenstände. Diese sind bis zu einem maximalen Betrag von 5'000.- Franken versichert, wenn sie aus dem abgeschlossenen Fahrzeug entwendet werden.
Motorradversicherung
Der Begriff umfasst die gesetzliche Motorradhaftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung und die Unfallversicherung für Fahrer und Mitfahrende.
N
Neuwert
Versicherung zum Neuwert bedeutet, dass wir nicht nur den damaligen Kaufpreis oder den momentanen Wert des Gegenstandes versichern, sondern den Wiederbeschaffungswert, der es Ihnen erlaubt, eine gleiche Sache heute neu zu kaufen.
O
Obhutschäden
Schäden an fremden Sachen, die durch den Versicherungsnehmer oder dessen Angehörige benutzt, befördert, verwahrt oder bearbeitet werden. Obhutschäden sind von der Haftpflichtversicherung in der Regel nicht gedeckt, eine Ausnahme bildet aber die Privathaftpflichtversicherung, die eine solche Deckung enthält (der Selbstbehalt beträgt – ohne anderweitige Regelung – CHF 200.-)
P
Parkschaden
Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch unbekannte Dritte verursacht werden. Sie können die Parkschadenversicherung in Ihre Autokasko oder Motorradkasko einschliessen, und zwar unabhängig davon, wie alt Ihr Fahrzeug ist.
Personenschaden
Von Personenschaden sprechen wir, wenn bei einem Schadenfall Personen verletzt oder gar getötet werden. Die Personenschadenversicherung ist Bestandteil unserer Auto- und Motorradhaftpflichtversicherung und begleicht unter anderem auch Heilungs- und Invaliditätskosten, die geschädigten Dritten entstehen.
Police
Die Police ist Ihr Versicherungsdokument und gilt als Beweis, dass Sie eine Versicherung abgeschlossen haben. Sie ist allerdings nicht Voraussetzung für die Gültigkeit der Versicherung.
Prämie
Die Prämie ist der Preis, den Sie als Versicherungsnehmer/in uns für Sicherheit und Dienstleistungen bezahlen.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Vermögen, wenn Sie versehentlich einem Dritten einen Schaden zugefügt haben. Unsere Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden bis maximal 10 Millionen Franken (je nach gewählter Option), überdies wehrt sie unberechtigte Ansprüche Dritter ab.
R
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei unterschiedlichsten Rechtsstreitigkeiten, z.B. bei vertragsrechtlichen Problemen mit dem Vermieter, dem Ferienanbieter oder dem Arbeitgeber. Auch bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder im Straf- und Administrativverfahren leistet sie wertvollen Support. Wir bieten Ihnen sowohl Privat- wie auch Verkehrsrechtsschutzversicherungen an.
Regress (Rückgriff) / Regressverzicht
Wurde ein Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, kann eine Versicherung, die zur Zahlung verpflichtet ist, vom Schadenverursacher die Leistung zurückfordern (Regress nehmen). Dies gilt auch, wenn dem Schadenverursacher die entsprechende Versicherungsdeckung fehlt.
Ein Beispiel
Sie werden vom Fahrzeug einer Drittperson, die ein Rotlicht missachtet hat (grobe Fahrlässigkeit), seitlich gerammt. Die Versicherung wird Ihnen in diesem Falle den entstandenen Schaden bezahlen und die erbrachte Leistung vom Schadenverursacher zurückfordern.
S
Sachschaden
Als Sachschäden bezeichnen wir den durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache entstandenen finanziellen Schaden. Auch bei Verletzung und Tötung von Tieren liegt ein Sachschaden vor.
Selbstbehalt
In gewissen Schadenfällen muss die versicherte Person einen Teil der Kosten selber tragen. Wir bieten Ihnen aber bei einigen Produkten die Möglichkeit, den Selbstbehalt auszuschliessen.
T
Taggeld
Sollten sie infolge Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig werden, wird Ihnen in der Regel nach einer Wartefrist ein so genanntes Taggeld ausbezahlt. Taggelder werden allerdings nur für maximal fünf Jahre vom Versicherer erbracht.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden, die ohne Ihr Zutun an Ihrem Auto oder Motorrad entstehen und die nicht durch einen Haftpflichtigen übernommen werden. Die Teilkasko umfasst sowohl Elementarschäden wie auch böswillige Beschädigungen. Ebenfalls sind durch unsere Teilkaskoversicherung allfällige Marderschäden und Kollisionen mit Tieren gedeckt.
Tierhalterhaftung
Als Tierhalter haften Sie für die Schäden, die Ihr Tier verursacht.. Weil Tiere nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können, sondern instinktiv oder auf Grund vom Halter antrainierten Verhaltens handeln, obliegt die Verantwortung dem Halter.(Art. 56 OR)
Todesfallkapital
Sollte die versicherte Person infolge Unfall ums Leben kommen, wird den gemäss Gesetz Erbberechtigten das vereinbarte Todesfallkapital ausbezahlt.
Taschen- / Trickdiebstahl
Ein Diebstahl, bei dem die Täter die Opfer mit List oder Täuschung vom eigentlichen Diebstahl ablenken, wird als Taschen- oder Trickdiebstahl bezeichnet. Er wird versicherungsrechtlich als einfacher Diebstahl behandelt.
Typenschein / Typengenehmigung
Jedes Fahrzeug benötigt einen Typenschein. Dieser bestätigt, dass das Fahrzeug generell zugelassen ist. Die Typengenehmigung ist im Fahrzeugausweis (Ziffer 24) eingetragen.
U
Unberechtigte Ansprüche
Darunter verstehen wir nicht legitimierte Forderungen von Dritten an den Versicherungsnehmer. In unseren Haftpflichtprodukten ist dieser Schutz enthalten, d.h. wir unterstützen Sie bei der Abwehr solcher Forderungen.
Unfallversicherung
Die Auto- oder Motorradunfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den finanziellen Folgen von unfallbedingten Verletzungen. Die Leistungen werden dabei zusätzlich zu anderen Personenversicherungen erbracht.
V
Versicherungsnachweis
Er beweist, dass für das betreffende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung existiert, die dem Gesetz genügt. Der Versicherungsnachweis wird von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall bezahlt. Die Versicherungssumme wird vom Versicherungsnehmer gewählt und hat Auswirkungen auf die Höhe der Prämie.
Vollkasko
Die Kollisions- oder Vollkaskoversicherung ist der Rundumschutz für Ihr Fahrzeug. Sie deckt Schäden, auch wenn Sie diese selber verursacht haben. Diese Deckung empfehlen wir vor allem für wertvolle, neue oder geleaste Fahrzeuge. Sie umfasst auch alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.
W
Wohnschutzbrief
Der Wohnschutzbrief ist eine Zusatzdeckung zu unserer Hausratsversicherung und kann auch als „Pannendienst für Zuhause“ bezeichnet werden. Wir übernehmen Sofortmassnahmen, die bis zur definitiven Schadensbehebung nötig sind. Sie müssen sich weder um deren Organisation, noch um die Bezahlung kümmern.
Anmerkung
Dieses Glossar hat rein informativen Charakter. Daraus können keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. Es gelten die vertragsrelevanten Bedingungen von Allianz Suisse.




